Weitere Informationen zu Heizeinsatzaustausch

MACHEN SIE IHREN KACHELOFEN FIT FÜR DIE ZUKUNFT

Der Gesetzgeber hat mit der novellierten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImschV) Fristen gesetzt für die Einhaltung von Grenzwerten für Feinstaub- und CO-Emissionen von Kachelöfen, Kaminen und Kaminöfen.
Je nach Datum der Typprüfung, sind nach und nach immer mehr Kachelofeneinsätze und Kaminöfen fällig für eine Erneuerung.
Wir helfen Ihnen mit unseren Austauschgeräten Ihren Ofen auf die neuen Anforderungen anzupassen.

 Ihre Vorteile:
- Der Ofen mit neuer Technik ist wesentlich sparsamer im Brennstoffverbrauch.
- Sie schonen die Umwelt und Ihren Geldbeutel.
- Ihr neuer Ofen ist bedienungsfreundlicher und effizienter.

Eine Umrüstung Ihres Kachelofens mit einem aktuellen, hochwertigen Marken-Heizeinsatz, z. B. vom Traditions-Hersteller Leda ist bereits ab 2350,- € inkl. MwSt. möglich!

Unser Heizeinsatzprogramm für Kachelöfen sind die Fachhandelsmarken: LEDA, Brunner, und Buderus Kandern.

Ihr Weg zum Heizeinsatzaustausch:


- Sie senden Sie uns einfach Bilder von Ihrem Kachelofen (Gesamtanlage), dem eigentlichen Heizeinsatz, dem Innenleben Ihrer Anlage (fotografiert durch das/die Warmluftgitter), sowie die Maße von der Frontplatte, des eigentlichen Heizeinsatzes (Höhe, Breite, Tiefe) an folgende E-Mail Adresse: vertrieb@schwab-kachelofenbau.de  Bei Fragen, stehen wir Ihnen gerne unter 06303-7064 zur Verfügung.
- daraufhin wird Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zum Kachelofenheizeinsatzaustausch ausgearbeitet.
- Natürlich wird dabei die ganze Ofenanlage überprüft und berücksichtigt (z.B. Reparaturen, Wartung der Nachheizfläche usw.)
- Auf Wunsch kann daraufhin ein kurzfristiger Umrüsttermin vereinbart werden.
- Die notwendigen Formularitäten werden durch uns mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgestimmt.
- Selbstverständlich führen wir als Fachbetrieb einen schnellen und sauberen Austausch Ihres Heizgeätes (meist an einem Tag) aus. Dazu gehört auch ein sorgfältiges Auslegen des Arbeitsbereiches mit Schutzmaterialien, fachgerechte Entsorgung des alten Heizeinsatzes usw.

Welche Feuerstätten sind von der Bundesimmisionsschutzverordnung (BimSchV) betroffen?

Betroffen sind Kamine, Heizkamine, Kaminöfen, Kachelöfen, die nicht als alleinige Heizung für die Wohnung konzipiert sind.
Aus der untenstehenden „Schornsteinfegerampel“ können Sie entnehmen, wann Ihr Ofen unter die Austausch-, bzw. Nachrüstpflicht fällt!

BEISPIELBILDER HEIZEINSATZAUSTAUSCH

                                     Alter Heizeinsatz (vorher)                                                                               Neuer Heizeinsatz (nachher)     
                                     Alter Heizeinsatz (vorher)                                                                               Neuer Heizeinsatz (nachher)     
                                     Alter Heizeinsatz (vorher)                                                                               Neuer Heizeinsatz (nachher)     
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